EV, MB, IBE – wer zum ersten Mal eine Bonitätsauskunft in der Hand hält, sieht eine Liste aus Buchstabencodes. Diese Codes sind kein Selbstzweck: Sie strukturieren das Trefferbild nach Verfahrensstand und Schweregrad. Wer die drei Kategorien einordnen kann, weiß sofort, ob ein Risiko historisch oder akut ist – und welche Reaktion angemessen wäre.
Als Negativmerkmal wird jede dokumentierte Auffälligkeit im Zahlungsverhalten einer Person oder eines Unternehmens bezeichnet, die im Rahmen eines Inkasso- oder Vollstreckungsverfahrens entstanden ist. Quelle sind Wirtschaftsauskunfteien (für PIVASCORE: die First Debit GmbH) sowie öffentliche Register wie das Schuldnerverzeichnis und die Insolvenzbekanntmachungen.
Wichtig: Ein Negativmerkmal bedeutet nicht automatisch, dass eine Person dauerhaft zahlungsunfähig ist. Es heißt zunächst nur: Zu diesem konkreten Vorgang gab es einen Verfahrensschritt, der gesetzlich oder vertraglich dokumentationspflichtig ist.
Die Negativmerkmale sind nach Eskalationsstufe gegliedert. Diese Logik macht das Lesen der Auskunft auch ohne Detailwissen einfach:
Eine vollständige Liste aller einzelnen Codes mit Bedeutung finden Sie auf unserer Übersichtsseite zu den Merkmalen.
Weiche Merkmale stammen aus dem vorgerichtlichen Inkassobereich. Typische Codes:
In der Praxis bedeutet ein weiches Merkmal: Die geprüfte Person oder Firma hatte einen offenen Vorgang mit einem Gläubiger, der außergerichtlich geklärt werden sollte. Das kann auch ein Streit um eine umstrittene Rechnung sein. Eine pauschale Ablehnung ist nicht zwingend angezeigt – aber Nachfragen lohnen sich.
Mittlere Merkmale dokumentieren, dass der Gläubiger den gerichtlichen Weg eingeschlagen hat. Beispiele:
Mittlere Merkmale sind ein deutliches Warnsignal. Der Gläubiger hat seine Forderung gerichtlich tituliert – das macht sie 30 Jahre lang vollstreckbar. Wer mit Personen oder Unternehmen mit mittleren Merkmalen Geschäfte machen will, sollte Vorkasse oder eine Sicherheit verlangen.
Harte Merkmale dokumentieren gerichtlich festgestellte Zahlungsunfähigkeit. Beispiele:
Ein hartes Merkmal sollte zur Vorsicht führen. Die Zahlungsunfähigkeit ist gerichtlich oder amtlich dokumentiert. Geschäfte sind möglich, sollten aber nur mit voller Absicherung (Vorkasse, Bankgarantie) abgeschlossen werden.
Wichtig: Auch eine Restschuldbefreiung (IRB) ist ein hartes Merkmal – sie zeigt aber, dass das Insolvenzverfahren abgeschlossen ist und die Person juristisch entschuldet wurde. Im konkreten Fall ist also nicht das Merkmal allein entscheidend, sondern die Aktualität und der Kontext.
Manche Auskünfte enthalten Hinweise auf Datensätze, die phonetisch oder strukturell ähnlich, aber nicht identisch mit den Anfragedaten sind. Diese Hinweise werden als dreistelliger Code ausgegeben:
Ein Hinweis „1MN" bedeutet zum Beispiel: ein ähnlicher Datensatz mit mittlerem Merkmal und abweichendem Nachnamen. Das kann ein Verwechslungstreffer sein – oder der echte Treffer mit einem Tippfehler. Hier lohnt es sich, die Anfragedaten und die Identität der geprüften Person genau zu kontrollieren.
Eine gute Faustregel für die Praxis:
Wichtig: Negativmerkmale sind nie der einzige Entscheidungsfaktor. Sie liefern strukturierte Daten – die Bewertung im konkreten Fall (Geschäftsbeziehung, Auftragsvolumen, Aktualität der Merkmale) bleibt unternehmerische Entscheidung.
Bonitätsauskünfte sind nur so nützlich, wie ihre Codes für den Leser verständlich sind. Die drei Schweregrade von weich über mittel zu hart geben eine klare Handlungsleitlinie. Wer einmal verinnerlicht hat, was IA, MB oder EV bedeuten, kann Auskünfte in Sekunden einordnen – und das eigentliche Geschäft fundierter verhandeln.
Wie eine Auskunft je nach Trefferbild aussieht, zeigen unsere Musterauskünfte – von „keine Merkmale" bis „harte Merkmale".
Beispiel-Musterauskünfte mit weichen, mittleren und harten Merkmalen.
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