
„Weiche Merkmale“ - Außergerichtliches Mahnverfahren
Weiche Merkmale werden maximal bis zum Ende des vierten Kalenderjahresbeauskunftet, es sei denn es ergibt sich, dass nach der Datenspeicherung
auch nach vier Jahren noch kein Ausgleich erfolgt ist.
Hier finden Sie eine Übersicht der Bonitätsmerkmale.
ALLGEMEINES
Erfolgt ein Ausgleich des Inkassoverfahrens vor Einleitung einer gerichtlichen Maßnahme/ Beantragung Mahnbescheid, werden die weichen Merkmale, nach Ablauf von bereits zwei Jahren nach Erledigungsdatum gelöscht.
WEICHE MERKMALE
1. Inkasso-Mahnverfahren eingeleitet
2. Fortlaufendes außergerichtlichen Inkasso-Mahnverfahrens nach Teilzahlung
3. Einstellung des außergerichtlichen Inkasso-Mahnverfahrens wegen Aussichtslosigkeit







