„Mittlere Merkmale - Gerichtliches Mahnverfahren“

Mittlere Merkmale werden bis zum Ende des
vierten Kalenderjahres gespeichert, wenn das Merkmal nicht erledigt ist.

Hier finden Sie eine Übersicht der Bonitätsmerkmale.

ALLGEMEINES


Wird ein mittleres Merkmal vor Ablauf des zweiten Kalenderjahres als erledigt gespeichert, so wird es noch bis zum Ende des vierten Kalenderjahres beauskunftet. Liegt das Erledigungsdatum nach Ablauf des zweiten Kalenderjahres, so wird das Merkmal bis zum Ende des zweiten Kalenderjahres ab Erledigungsdatum beauskunftet.

MITTLERE MERKMALE


1. Mahnbescheid

2. Vollstreckungsbescheid

3. Zwangsvollstreckung