
„Harte Negativ-Merkmale - Öffentliche, gerichtliche Merkmale“
Für Eintragungen, die den Schuldnerverzeichnis-Eintragungenzugrunde liegen, gelten die Vorschriften der Zivilprozessordnung (ZPO).
Hier finden Sie eine Übersicht der Bonitätsmerkmale.
SCHULDVERZEICHNIS
Eintragungen im Schuldnerverzeichnis werden spätestens nach Ablauf von drei Jahren gelöscht. Nach Ablauf von drei Jahren dürfen diese nicht mehr beauskunftet werden. Daten, denen Insolvenz-, Konkurs-, Vergleichs-oder Gesamtvollstreckungsverfahren zu Grunde liegen, müssen spätestens am Ende des fünften Jahres gelöscht werden. Diese Daten dürfen tagesgenau nach 5 Jahren nicht mehr beauskunftet werden.
HARTE MERKMALE
1. Haftbefehl zur Erzwingung der eidesstattlichen Versicherung
2. Eidesstattliche Versicherung (Offenbarungseid)
3. Eröffnung des Insolvenzverfahren / Beschluss







